Klimapaket: Was Hauseigentümer mit Ölheizung wissen sollten
CO2-Bepreisung, höhere Heizölpreise, Verbot von Ölheizungen - die Beschlüsse des Klimakabinetts sorgen für Verunsicherung. Hausbesitzer fragen sich: Kann ich meine Ölheizung auch nach 2025 weiter betreiben? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Austausch von Ölheizungen? Welche Gesetze sind wichtig? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Klimaschutzprogramm
Die Eckpunkte des vom Klimakabinett beschlossenen Klimaschutzprogrammes sorgen für neue Regelungen, die vor allem ölbeheizte Gebäude betreffen. Die meisten Hausbesitzer mit Ölheizung können gelassen bleiben: Trotz anderslautender Berichte wird es kein absolutes Einbauverbot für Ölheizungen geben.
Für Eigentümer einer Ölheizung, die in Hamburg leben, sieht das anders aus. Das dort verabschiedete Klimaschutzgesetz sieht detaillierte Vorgaben bereits ab dem Jahr 2021 vor.
Inhaltsübersicht
Sparen mit einer modernen Öl-Brennwertheizung
Informationen zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz
Sparen mit einer modernen Öl-Brennwertheizung
Grundsätzlich gilt: Eine Heizung, die 20 Jahre oder älter ist, sollte ausgetauscht werden, denn aktuelle Geräte verbrauchen weniger CO2 und sparen Ressouren und Geld. Wer seine alte Ölheizung austauschen möchte, kann mit der Öl-Brennwerttechnik eine vergleichsweise kostengünstige Modernisierung durchführen. Darüber hinaus gilt: Öl-Brennwertheizungen dürfen auch nach 2025 weiter betrieben werden. Sie dürfen ab 2026 erneuert werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien ergänzt werden.
Informationen zum Klimapaket
Klimaschutzgesetz (KSG)
Herzstück des Klimapaketes ist das Klimaschutzgesetz vom 9. Oktober 2019. Zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) bis 2030 legt das Gesetz jährliche Ziele fest, die seitens der zuständigen Bundesministerien überprüft werden.
- CO2-Minderung in allen Bereichen
- Verbot von Ölheizungen in Neubauten
- Verringerung des Treibhausgasausstoßes bis 2030 insgesamt um mindestens 55 %
Klimaschutzprogramm 2030
Das Klimaschutzgesetz ist eng mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verknüpft. Das Klimaschutzprogramm listet alle konkreten Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Klimaziele auf.
- CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas
- Senkung der Strompreise durch eine niedrigere Ökostrom-Umlage (EEG)
- ab 2020 steuerliche Förderung von Gebäudesanierung
- steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
- Ausbau erneuerbarer Energien
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Am 03. Juli hat der Bundesrat dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugestimmt, am 01. November 2020 tritt es in Kraft. Darin werden die bisherigen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz zusammengefasst und vereinheitlicht. Besonders die Regelungen in Bezug auf Heizungen sind für Eigentümer wichtig:
- In Neubauten ist der Einbau von Ölheizungen ab 2026 verboten.
- In Bestandsgebäuden darf ab 2026 nur dann ein Öl-Heizkessel eingebaut werden, wenn ebenfalls erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung herangezogen werden.
- Der Austausch einer alten Ölheizung mit einem klimafreundlichen Gerät wird mit einem Investitionszuschuss von 40 Prozent gefördert.
- steuerliche Förderung des Ölheizungstausches mit einem Steuersatz von 20 Prozent
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz ist am 16.05.2020 in Kraft getreten. Die Vorgaben, die der Bund mit dem Gebäudeenergiegesetz beschlossen hat, werden vom Klimaschutzgesetz in Hamburg verschärft.
So wird im Falle einer Heizungsmodernisierung bereits ab 01. Juli 2021 in Hamburg die Einbindung erneuerbarer Energien, die mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs erzeugen, verpflichtend. Ab 2026 dürfen auch in Bestandsgebäuden keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, bestehende Anlagen dürfen allerdings über 2026 hinaus weiter betrieben werden.
Als erstes Bundesland hat Hamburg darüber hinaus eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung für alle Neubauten ab 2023 eingeführt.
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FAQ - Die 5 wichtigsten Fragen zum Klimaschutzprogramm
Was sagt das Klimaschutzprogramm zu Ölheizungen?
Ab 2026 dürfen in Bestandsgebäuden Ölheizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie anteilig erneuerbare Energien mit einbinden, wie z. B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen. In Neubauten ist das bereits heute nicht mehr möglich.
In Härtefällen, wenn beispielsweise kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können, ist der Einbau einer Ölheizung in Bestandsgebäuden über das Jahr 2026 hinaus weiterhin erlaubt.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
In Bestandsgebäuden dürfen die vorhandenen Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden.
Dürfen auch künftig neue Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, auch zukünftig dürfen in Bestandsgebäuden neue Ölheizungen eingebaut werden, sofern sie anteilig erneuerbare Energien mit einbinden. Eine Ausnahme gilt für alle Bestandsgebäude, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können. In diesem Fall erlaubt das Klimaschutzprogramm auch den Einbau einer Ölheizung.
Gibt es eine Förderung für den Austausch alter Heizungen?
Mit einer Investitionsprämie von 40 Prozent wird der Austausch alter Ölheizungen (und anderer, mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen) gefördert.
Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Nein, die Förderung für Öl-Brennwertheizungen ist gestrichen worden. Alle Anträge, die vor dem 31.12.2019 gestellt wurden, werden entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinien bearbeitet.
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